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Terminhinweis:

Bitte merken Sie sich schon heute den Termin für die Jahresveranstaltung der Bundes-VLJ in Berlin vor. Diese findet am  22. und 23. Juni 2012 in der  Landesvertretung des Saarlandes statt. Weitere Informationen folgen demnächst.

 


Neuer EU-Datenschutz - Buzzword-Bingo statt vernünftiger Regulierung?

Dr. Guido Brinkel (Bildmitte) referiert über die geplanten Änderungen des EU-Datenschutzrechts aus Unternehmenssicht

Berlin, 24.04.2012. Das Internet, digitale Kommunikation und soziale Netzwerke spielen heute eine zentrale Rolle im Leben der meisten Menschen - sei es beim Job in der Firma oder als privater Endverbraucher. Als logische Konsequenz folgt eine  zunehmende Regulierung von staatlicher Seite. Dass diese nicht immer im Sinne der Anwender sind, zeigen die Proteste, die beispielsweise das ACTA-Abkommen mit seinen Regelungen zum geistigen Eigentum ausgelöst haben. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht.

Ähnlich Fälle gibt es zahlreiche. Unter anderem wurde kürzlich ein politischer Aufschlag erster Güte durch die EU-Kommissarin Reding mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr erzielt, mit dem der Datenschutz in der EU vereinheitlicht werden soll.

Dr.Guido Brinkel, Senior Manager Political Affairs der 1&1 Internet AG, führte uns in den Abend, in dem er die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs vorstellte und die zu erwartenden Probleme aus Sicht seines Unternehmens schilderte.

Es leuchtete allen Anwesenden ein, dass bspw. ein "Recht auf Vergessen" im Internet durchaus wünschenswert ist. Man denke beispielsweise einfach nur an eine Bewerbungssituation. Schnell sind Informationen über den potenziellen Bewerber eingeholt. Und genau so schnell sorgt eine Jugendsünde dafür, dass man durch das Kandidatenraster gefallen ist. Doch wie sollen die Daten gelöscht werden, wenn neben dem Diensteanbieter auch Suchmaschinen, Meta-Suchmaschinen und Werbeunternehmen als Dritte etwaige Informationen speichern? Heinz Lanfermann hat diese Problematik sehr gut mit dem alten chinesichen Sprichwort zusammengefasst: "Verschüttetes Wasser kann man nicht wieder aufsammeln".

Wie allein dieses Beispiel zeigt, ist der Wunsch hinter der politischen Idee ehrenwert. Aber es bleibt abzuwarten, wie diese Ziele alltagstauglich für die Unternehmen und Anwender technisch umgesetzt werden können. Dass diese komplexe Materie nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, ist bereits heute ersichtlich, denn selbst im besten Falle ist ein Beschluss einer neuen EU-Datenschutzverordnung nicht vor 2016 zu erwarten.

 


Islamische Paralleljustiz als Gefahr für unseren Rechtsstaat?

Dr. Joachim Wagner bei der Vorstellung seines Buches im "Cum Laude"

Berlin, 14.02.2012. "Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat" lautet der Titel des im Herbst letzten Jahres erschienen Buches des Journalisten und freien Autors Dr. Joachim Wagner, der mit seinen Recherchen zum Thema in eine gesellschafts- und rechtspolitische Grauzone vorgestoßen ist. Besonders erfreut waren wir also, dass Dr. Wagner unserer Einladung folgte und uns mit vielen anschaulichen Beispielen persönlich durch den Abend und in dieses Spannungsfeld der judikativen Praxis geführt hat.  

Dass das Thema hochaktuell ist, zeigt nicht zuletzt der vielgescholtene Vorstoß des rheinland-pfälzischen Justizministers Hartloff, der Anfang Februar zumindest zivilrechtliche Streitschlichtungen nach dem Recht der Scharia für möglich erachtete. Ebenso wenig kann der Thematik ein gewisses Maß an Brisanz abgesprochen werden. Spätestens seit den lang andauernden Debatten um die Sarrazin-Thesen ist jedes Integrationsthema ein heißes Eisen.

In seinen Ausführungen veranschaulichte Wagner, dass das Jahrtausende alte und tradierte Schlichtungsprinzip sich mittlerweile in einigen Regionen Deutschlands – exemplarisch genannt wurden, Bremen, Berlin, Duisburg und Essen – etabliert hat und zumindest im Zusammenhang mit Tatbeteiligten, die einen ausschließlich muslimischen Hintergrund haben, gelebte Praxis sei.

Seinen Recherchen zur Folge beruht das islamisches Recht auf drei Säulen: Schlichtung, Wiedergutmachung und Selbstjustiz. Letztere kommt zumindest hier zu Lande seltener vor, sorgt aber regelmäßig für große mediale Aufmerksamkeit und ist mittlerweile fest in der Wahrnehmung der Bevölkerung verankert. Die Wiedergutmachung wird zumeist über monetäre Kompensation gesteuert, wobei sich für verschiedene Tatbestände feste Sätze etabliert haben. Die häufigste Säule ist die Schlichtung durch Clanchefs oder andere in den entsprechenden Kreisen angesehene Persönlichkeiten. Da die Schlichtung von der Geheimhaltung lebt, ist sie derzeit empirisch nicht belegbar.

Die verfolgten Ziele dieser Paralleljustiz umreißt Joachim Wagner ganz klar: Die Polizei soll aus den Streitigkeiten herausgehalten, die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten sollen gewahrt und die geltenden Gesetze in Deutschland sollen unterlaufen werden. Gerade in Letzterem liege das Kernproblem, darin waren sich alle einig, denn die parallelen Strukturen stehen im Konflikt zu unserer Rechts- und Werteordnung und damit zu unserem Grundgesetz.

 


 Die Freiheit der Advokatur in Deutschland Prof. Hinrich Rüping veranschaulicht den Anwesenden ein archivarisches Fundstück

Über einen ganz besonderen Gast konnten wir uns am Abend des 21. November 2011 erfreuen, an dem der Vorsitzende Heinz Lanfermann MdB die Mitglieder und alle Interessierten zu einer Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Hinrich Rüpingin den Deutschen Bundestag eingeladen hat. Der Hannoveraner Rechtsanwalt  gab den Anwesenden unter dem Titel "Die Freiheit eines freien Berufs am Beispiel der Freien Advokatur in Deutschland" einen knapp zweistündigen Einblick  in die Entwicklung des Anwaltstandes von der Frühaufklärung bis in die Neuzeit.

Schwerpunkt und zugleich Höhepunkbei seines fesselnden Vortrages waren die Ausführungen zu seinem zeitgeschichtlichen Forschungsprojekt, das sich inhaltlich mit der Stellung und Entwicklung der Anwaltschaft in der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzte. Grundlage seiner Forschungsarbeit war die akribische Auswertung von archivierten Personalakten aus dem Raum Niedersachsen.

Prof. Rüping schilderte uns anhand historischer Dokumente eindrucksvoll, dass in dieser dunklen Epoche deutscher Geschichte auch Juristen einen äußerst schweren Stand hatten und der Staat willkürlich Einfluss auf die freie Berufsausübung genommen hat. Dies mündete darin, dass bei der Beurteilung eines Anwalts weder Intellekt noch Können eine Rolle spielten, sondern vielmehr der Charakter und die nationale Gesinnung als Maßstab herangezogen wurden. Prof. Rüping beschreibt den Zustand der deutschen Anwaltschaft zu Beginn der dreißiger Jahre demzufolge auch dahingehend, als dass es schlichtweg keinen Standesethos mehr gab.

Die im Anschluss vorgetragenen Fragestellungen aus dem Plenum zeigten deutlich, dass auch dieser rechtsgeschichtliche Exkurs fernab des tagespolitischen Programms auf großes Interesse bei den Zuhörern gestoßen ist

 


Das neue Wahlrecht - Stammtisch mit Dr. Stefan Ruppert MdB

Dr. Stefan Ruppert MdB bei seinen Ausführungen zum neuen Wahlrecht

Berlin, 17. Oktober 2011. Der erste Stammtisch nach der politischen Sommerpause fand aus praktischen Erwägung an altbekanntem Orte, im Hopfingerbräus im Palais nahe dem Reichstag, statt.

Zunächst legte der stellvertretende Vorsitzende Frederick Richter einen kurzen Rechenschaftsbericht  ab, um den gut 20 anwesenden Mitgliedern einen ersten Eindruck über die bisherige Arbeit des neu gewählten Vorstands zu vermitteln.

Gegen 20 Uhr wurde das angekündigteThema des Abends „Das neue Wahlrecht – Eine verfassungskonforme Lösung!?“  aufgegriffen. Als  Experte zum Thema führte Herr  Dr. Stefan Ruppert MdB, Mitglied der FDP-Fraktion im Innen- sowie im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, mit einem Impulsvortrag in die hochkomplexe Thematik. Dabei ging Herr Ruppert vor allem auf die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008 und die verschiedenen Lösungsmodelle der Fraktionen ein. Er erläuerte uns die Schwierigkeiten bei der Beseitigung des negativen Stimmgewichts und schilderte etwaige Probleme beim Ausgleich von Überhangmandaten, der zu einer Vergößerung des Parlaments auf bis zu 1300 Mandaten führen könnte. Abschließend berichtete Dr. Ruppert von den Verhandlungen und Erwägungen in der Koalition, die in den kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten neuen Modalitäten des Wahlrechts mündeten.

Der Vortrag endete mit einer Reihe interessanter Fragen der anwesenden Gäste, bevor der Abend wie üblich in lockerer gemütlicher Runde ausklang.

 


Sommerstammtisch am Wannsee

Berlin, 27. Juli 2011. Trotz Urlaubsphase und der Tatsache, dass wir es erstmals etwas außerhalb der Stadtmitte mit einer Veranstaltung versucht haben, konnten Frederick Richter und Roland Kühne als Vertreter des geschäftsführenden Vorstands bei dem bereits zur Mitgliederversammlung angekündigten Sommerstammtisch zur Überbrückung der Sommerpause immerhin zwölf Mitglieder und Interessierte  begrüßen.  

Die "Loretta" am Wannsee, ein Biergarten im Grünen mit nettem Seeblick, bot uns bei bestem Sommerwetter ein herrliches Ambiente für einen zwanglosen Gedankenaustausch in lockerer Runde. Und wenn man zurück auf die Themen des Abends blickt, kann man wahrlich nicht von einem Sommerloch sprechen. So wurde intensiv über Paul Kirchhofs Steuerreformpläne, die Energiewende der Bundesregierung, brandenburgische Landespolitik und die Geschehnisse von Oslo diskutiert. 

 


Liberale Juristen haben neuen Vorstand gewählt

Heinz Lanfermann gibt den Anwesenden einen Rechenschaftsbericht von der bisherigen Vorstandsarbeit.

Berlin, 6. Juni 2011.Mit einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat sich die Vereinigung Liberaler Juristen in Berlin und Brandenburg in dieser Woche personell neu aufgestellt. Heinz Lanfermann MdB, der bereits seit 2007 Vorsitzender der Liberalen Juristen in Berlin und Brandenburg ist, wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig als Vorsitzender in seiner Funktion bestätigt. Zukünftig führen Janina Hatt und Frederick Richter als stellvertretende Vorsitzende sowie Roland Kühne als Schatzmeister neben Heinz Lanfermann die Geschicke der VLJ. Als Beisitzer im Vorstand wurden Lujo Fadé, Hans-Peter Goetz MdL, Georg Grünhoff, Stephan Hoff und Stephan Kraiß gewählt. 

Besonders erfreut zeigte sich der Landesvorsitzende Heinz Lanfermann darüber, dass durch seine Wiederwahl und die Wahl des Teltower Landtagsabgeordneten Hans-Peter Goetz sowie des Frankfurter Rechtsanwalts Stephan Hoff nunmehr drei Mitglieder aus Brandenburg in der Vorstandsarbeit mitwirken und somit die Ausrichtung der VLJ mitgestalten können.

Der neugewählte stellvertretende Landesvorsitzende Frederick Richter betonte nach seiner Wahl, dass der Verein mit dem neuen Personaltableau insbesondere die eigenen Aktivitäten verstärken und sich in der Außendarstellung organisatorisch moderner präsentieren möchte, um für Interessenten und Mitglieder noch attraktiver zu werden.

Nach der offiziellen Tagesordnung mündete die Veranstaltung in einem Stammtisch, der inhaltlich durch den Bundestagsabgeordneten Stephan Thomae mit einem Impulsvortrag zum Thema "Neue Formen der Bürgerbeteiligung" eingeführt wurde und in einer regen Diskussion mündete.

 
Vereinigung Liberaler Juristen in Berlin und Brandenburg e.V. | info@vlj-bb.de